Bei der Kältekammer:
100er KARTEN für Unternehmen und Vereine
für 1500€ (also 15€ pro Sitzung)
Gesundheitsförderung nach §20b SGB V
Steuerbefreiung nach §3,34 EStG
Ab jetzt können Sie bei uns die Ausgaben zur Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden als Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung geltend machen. D.h. Sie können bis zu 600€ jährlich lohnsteuer- und sozialabgabefrei in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren.
In dem Zusammenhang ist es uns gelungen die Angebote bei uns nach §20b SGB V zertifizieren zu lassen, woraus sich eine Steuerbefreiung nach §3,34 EstG ergibt.
Wir beraten Sie gerne:
Sie sind interessiert an einer Kooperation mit Wollmann?
Sie möchten sich für Ihr Unternehmen über aktuelle Angebote und Leistungen informieren?
Oder Sie sind Angestellte:r und möchten bei uns trainieren?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Unser Expertenteam meldet sich umgehend bei Ihnen.
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